Rechtsprechung
RG, 08.12.1922 - III 114/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Zur Auslegung der Worte "aus Veranlassung des Dienstes" in § 1 Abs. 2 des preuß. Beamtenpensionsgesetzes vom 27. März 1872.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Preußisches Beamtenpensionsgesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 105, 421
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 17.81
Dienstbeschädigung - Voller Beweis
Aus den Worten "aus Veranlassung des Dienstes" ergibt sich jedoch, daß die Beschädigung nicht unmittelbar durch eine Dienstverrichtung ausgelöst sein muß, daß vielmehr eine mittelbare Verbindung zum Dienst genügt (so schon RGZ 105, 421; vgl. auch Weiß-Niedermaier-Summer-Zängl, BayBG, Art. 54 a Erl. 5).